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Fördermittel

Das Ausbauprojekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Württemberg.

Grundsätzlich ist ein Hausanschluss förderfähig, wenn die Breitbandversorgung an dieser Adresse nicht mit mindestens 100 Mbit/s gegeben ist. Weiterhin ist Bedingung, dass ein singulärer Adresspunkt vorliegt, d.h. wenn unter einer Adresse mehrere Gebäude auf einem Grundstück liegen, wird nur ein Anschluss gefördert. Umgekehrt gilt auch, dass bei mehreren Gebäuden mit unterschiedlichen Hausnummern auf einem Grundstück jedes dieser Gebäude einen geförderten Anschluss bekommen kann. Die amtliche Vergabe der Hausnummer ist vorab nachzuweisen. Adresspunkte, die an einer bereits aktiven Versorgungstrasse liegen, sind nicht förderfähig.

Der Fördermittelgeber schreibt ein konkretes Materialkonzept vor und macht sehr detaillierte Planungsvorgaben, deren Einhaltung Bedingung für die Gewährung der Förderung ist. Vereinfacht kann man sagen, dass die Hausanschlüsse auf die günstigste mögliche Art und Weise zu erstellen sind. Das muss nicht in jedem Falle der kürzeste Weg sein, wenn z. B. eine längere Trassenführung einfacher und billiger zu bauen ist. Daraus ist ersichtlich, dass immer eine individuelle Prüfung vor Ort erfolgen muss. Deswegen findet im Vorfeld grundsätzlich eine Begehung Ihrer Liegenschaft statt.

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